ETS Softwarelizenzvertrag

 

KNX-Tool-Softwarelizenzvertrag


  Softwarelizenzvertrag für KNX-Tool(s) / Oktober 2014 Version 6.0


Allgemeiner Teil


WICHTIGER HINWEIS! BITTE LESEN SIE DIESEN SOFTWARELIZENZVERTRAG SORGFÄLTIG DURCH, BEVOR SIE:

  • ein von KNX Association über die KNX- oder eine sonstige Website oder auf einem sonstigen Speichermedium erhaltenes KNX-Tool installieren.
  • ein Softwarepaket mit einem zeitlich begrenzten oder unbegrenzten Lizenzschlüssel, den Sie von KNX Association erhalten haben, entriegeln.
     

INDEM SIE EINE DER IN DEN BUCHSTABEN A UND/ODER B GENANNTEN HANDLUNGEN VORNEHMEN, BESTÄTIGEN SIE, DASS SIE DEN ALLGEMEINEN UND WESENTLICHEN BEDINGUNGEN DIESES SOFTWARELIZENZVERTRAGES ZUSTIMMEN, WODURCH DIESE ALS VON IHNEN ANGENOMMEN BETRACHTET WERDEN.

WENN SIE DEN ALLGEMEINEN UND WESENTLICHEN BEDINGUNGEN DIESES SOFTWARELIZENZVERTRAGES NICHT ZUSTIMMEN, SIND SIE NICHT BERECHTIGT, IN IRGENDEINER WEISE DIE IN BUCHSTABE A BEZEICHNETE SOFTWARE ZU INSTALLIEREN ODER DIE IN BUCHSTABE B BEZEICHNETEN SOFTWAREPAKETE ZU ENTRIEGELN.


Spezieller Teil


Begriffsbestimmungen:


"KNX Association" bezeichnet die Firma KNX Association cvba mit Sitz in Diegem/Brüssel (Belgien).


“KNX Mitglied” Eingetragenes Mitglied der KNX Association


"Lizenznehmer" bezeichnet den rechtmäßigen Nutzer der installierten und/oder entriegelten Software.


“KNX Tool” ist ein Oberbegriff, mit dem die einzelnen KNX-Softwarelizenzen abgedeckt werden.


"Software" bezeichnet die betriebsbereite Software im Allgemeinen, zusammen mit sämtlichen diese ergänzenden Komponenten; in Verbindung mit einem der nachfolgend genannten, vorangestellten Wörter bezeichnet der Begriff ein bestimmtes KNX-Tool. Ohne ein solches vorangestelltes Wort bezeichnet der Begriff jedes beliebige KNX-Tool.

  • “ETS”
  • “ETS App”
  • “Falcon”
  • “Hersteller-Tool”


"Softwaredokumentation" bezeichnet die Hilfedatei als Teil der Software sowie sämtliche sonstigen Handbücher, Benutzerdokumentationen und sonstige damit in Zusammenhang stehende Materialien, die zur Software gehören und welche die KNX Association dem Lizenznehmer in Verbindung mit der Software zur Verfügung stellt.

 

“Softwarepaket” bezeichnet die Software, einschließlich der Softwaredokumentation; in Verbindung mit einem der nachfolgend genannten, vorangestellten Wörter bezeichnet der Begriff ein bestimmtes KNX-Tool. Ohne ein solches vorangestelltes Wort bezeichnet der Begriff jedes beliebige KNX-Tool.

  • “ETS”
  • “ETS App”
  • “FALCON”
  • “Hersteller-Tool”


KNX ETS App Funktionale Erweiterung zur ETS; entwickelt durch die KNX Association


Third Party ETS App Funktionale Erweiterung zur ETS; entwickelt durch ein KNX Mitglied


Lizenzeinräumung:


ETS-SOFTWAREPAKET UND HERSTELLER-TOOL-SOFTWAREPAKET:


(0) Unter der Voraussetzung, dass der Lizenznehmer die jeweilige Lizenzgebühr entrichtet hat, räumt KNX Association dem Lizenznehmer ein nicht ausschließliches und nicht übertragbares Recht zur Nutzung der ETS-Software oder der Hersteller-Tool-Software gemäß den nachfolgenden allgemeinen und wesentlichen Bedingungen sowie für die in der Softwaredokumentation dargelegten Zwecke und Anwendungen ein.

  • Für eine einzeln gekaufte Lizenz vom Typ‚ Dongle‘ (Kopierschutzstecker) in Verbindung mit mehreren Einzelcomputersystemen, an welchen diese Lizenz jeweils einzeln durch einstecken des Dongle genutzt werden kann.

(1) Unter der Voraussetzung, dass der Lizenznehmer die jeweilige Lizenzgebühr entrichtet hat, räumt das relevante KNX Mitglied dem Lizenznehmer gemäß seiner eigenen Lizenzvereinbarung ein nicht ausschließliches und nicht übertragbares Recht zur Nutzung der Third Party ETS App gemäß den nachfolgenden allgemeinen und wesentlichen Bedingungen sowie für die in der Softwaredokumentation dargelegten Zwecke und Anwendungen ein.

  • Für eine einzeln gekaufte Lizenz vom Typ‚ Dongle‘ (Kopierschutzstecker) in Verbindung mit mehreren Einzelcomputersystemen, an welchen diese Lizenz jeweils einzeln durch einstecken des Dongle genutzt werden kann.


FALCON SOFTWAREPAKET:


(2) Bei der Falcon-Software handelt es sich um eine lizenzgebührenfreie Software, die von der KNX bezogen werden kann. KNX Association räumt hiermit dem Lizenznehmer ein personenbezogenes, nicht ausschließliches und nicht übertragbares Recht ein, Kopien der Falcon-Software anzufertigen und ausschließlich unter Endnutzern zu verbreiten, die das SOFTWAREPAKET, das der Lizenznehmer im Rahmen der Nutzung der Falcon-Software erstellt, erworben oder erhalten haben.


(3) Der Lizenznehmer hat darüber hinaus das Recht, die Falcon-Software zu nutzen, um ein Falcon-basiertes SOFTWAREPAKET im Namen eines Dritten zu erstellen, der beabsichtigt, Kopien dieses vom Lizenznehmer entwickelten Softwareproduktes unter seinen Endnutzern zu verbreiten.

  • Der Lizenznehmer bleibt alleinverantwortlich für Support-, Kundendienst-, Upgrade- sowie technische oder sonstige Unterstützungsleistungen, die von jemandem gefordert oder gewünscht werden, der Kopien der Falcon-Software oder Testanwendungen als Teil dieses vom Lizenznehmer erstellten SOFTWAREPAKETS erhalten hat.
  • Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, den Namen, das Logo oder Warenzeichen der KNX Association oder der Falcon-Software ohne die schriftliche Genehmigung der KNX Association zu nutzen.
  • Der Lizenznehmer geht gegen jegliche Ansprüche oder Forderungen, die gegen KNX Association in Zusammenhang mit der Nutzung, Vervielfältigung oder Verbreitung der Falcon-Software geltend gemacht werden, gerichtlich vor, hält KNX Association schadlos dagegen und stellt KNX Association frei von derartigen Ansprüchen und Forderungen.


Nutzungseinschränkungen:


Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, den Quelltext der Software oder irgendeinen Teil der Software zurück zu entwickeln (reverse engineering) oder sonst wie zu rekonstruieren oder weitere Kopien von der Software und/oder der Softwaredokumentation oder von Teilen der Software und/oder der Softwaredokumentation anzufertigen.


Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, die Software an Dritte zu verleihen, zu verleasen, Unterlizenzen zu vergeben, zu verkaufen, zu vertreiben, zu vermieten oder sonst wie zu überlassen; des Weiteren ist es ihm nicht gestattet, abgeleitete Werke (Derivate), die komplett oder in Teilen auf der Software basieren, zu kopieren, abzuändern, anzupassen, zu verschmelzen, zu übertragen oder zu erstellen.


Die Einschränkungen in Bezug auf das Kopieren, die Verteilung und Erstellung von Derivaten finden keine Anwendung auf – mit der ETS-Software – erstellte KNX Projekte, z.B. ein durch die ETS-Software durchgeführter KNX Projektexport, ein Projektausdruck oder eine Datensicherung von KNX Projekten.


Die Einschränkungen in Bezug auf das Kopieren, die Verteilung und Erstellung von Derivaten finden keine Anwendung auf– mit der ETS-Software – exportierte KNX Produktdaten, z.B. ein durch die ETS-Software durchgeführter KNX Produktexport oder eine Datensicherung von KNX Produktdaten.


Die Einschränkungen in Bezug auf das Kopieren, die Verteilung und Erstellung von Derivaten finden keine Anwendung auf die Falcon-Software. In diesem Zusammenhang ist ein Kopieren, eine Verteilung oder eine Nutzung im Rahmen selbst erstellter SOFTWAREPAKETE gemäß vorstehender Klausel „Lizenzeinräumung“ Absatz (1) zulässig. Die sonstigen, vorstehend aufgeführten Einschränkungen bleiben jedoch unberührt.


Dem Lizenznehmer ist es gestattet, die Software in Teilen oder in ihrer Gesamtheit auf einen weiteren  Datenträger zu kopieren, dies jedoch ausschließlich für die Zwecke der Erstellung einer Sicherungskopie und/oder Datenwiederherstellung. Darüber hinaus verpflichtet sich der Lizenznehmer, im Rahmen von Projekten, die mit der Software realisiert werden, ausschließlich Produkte einzusetzen, die von KNX/EIB zugelassen und/oder zertifiziert wurden. Die Einschränkung im Bezug auf zugelassene und zertifizierte Produkte findet keine Anwendung auf die in der Hersteller-Tool-Software integrierte Funktion zum Erzeugen und Testen von noch nicht zugelassenen bzw. unzertifizierten Produkten in der ETS- Software.


Der Lizenznehmer verpflichtet sich die erhaltene Software in keinster Weise missbräuchlich gegenüber dem KNX System einzusetzen. Dies gilt insbesondere für ein Falcon-basiertes Softwarepaket, dass der Lizenznehmer selber oder im Namen Dritter erstellt bzw. erworben hat.


Eigentum, Geschäftsgeheimnis:


Sowohl die Software als auch die Softwaredokumentation stellen Geschäftsgeheimnisse von KNX Association und/oder ihrer Lizenzgeber dar und/oder sind nach dem Urheberrecht und sonstigen Rechten geschützt; das Eigentum an der Software und der Softwaredokumentation verbleibt weiterhin bei KNX Association und/oder ihren Lizenzgebern. KNX Association und/oder ihre Lizenzgeber sind die Inhaber sämtlicher Rechtsansprüche, Urheberrechte und jeglicher sonstigen Eigentumsrechte auf bzw. an jedem SOFTWAREPAKET; jegliche Teile und Kopien des Softwarepakets verbleiben im Eigentum von KNX Association und/oder ihrer Lizenzgeber.


Mit Ausnahme der in diesem Lizenzvertrag eingeräumten Lizenzrechte erwirbt der Lizenznehmer keinerlei Rechtsanwartschaft, Recht oder Anrecht auf das bzw. an dem SOFTWAREPAKET.


Der Lizenznehmer verpflichtet sich, keine Hinweise auf Warenzeichen, Handelsnamen oder urheberrechtliche Vermerke aus dem SOFTWAREPAKET oder aus Kopien des Softwarepakets, die er gemäß diesem Softwarelizenzvertrag erhalten hat, sowie aus den Sicherungskopien und/oder jeglichen Teilen des Softwarepakets, die in andere Programme eingebettet sind bzw. werden, zu entfernen.


Geheimhaltung:


Der Lizenznehmer erhält das SOFTWAREPAKET mit der Auflage der vertraulichen Behandlung desselben; es liegt im Verantwortungsbereich des Lizenznehmers, sämtliche Maßnahmen zu ergreifen, die notwendig sind, um den Schutz des Eigentums an dem Softwarepaket sowie der vertraulichen Behandlung desselben ununterbrochen sicherzustellen. Insbesondere ist es dem Lizenznehmer untersagt, das SOFTWAREPAKET in irgendeiner Form gegenüber Dritten offenzulegen oder an Dritte Unterlizenzen zu vergeben, zu verleihen, zu übereignen, zu verleasen oder zu übertragen.


Änderungen, Softwareaktualisierungen:


Das SOFTWAREPAKET unterliegt Softwareänderungen seitens KNX Association und/oder des KNX Mitglied. Der vorliegende Softwarelizenzvertrag räumt dem Lizenznehmer keinerlei Recht auf oder Lizenz für Verbesserungen, Abänderungen oder Aktualisierungen der Software oder der Softwaredokumentation oder sonstige Unterstützungsdienstleistungen ein. Dem Lizenznehmer ist es freigestellt, derartige Unterstützungsdienstleistungen bei KNX Association oder dem KNX Mitglied gegen Bezahlung zu beziehen.

 

Gewährleistung:


Dem Lizenznehmer werden die Software und die Softwaredokumentation in der angegebenen Versionsnummer übergeben. Für den Fall, dass für die Software ein permanenter Lizenzschlüssel erteilt wird, beträgt die Gewährleistungsfrist für die Software 6 (sechs) Monate, beginnend mit dem Tag an der der permanente Lizenzschlüssel geliefert wird.


Für Software, die nicht über Lizenzschlüssel lizenziert wird, übernimmt die KNX Association keine Gewährleistung.


Für Third Party ETS Apps wird die Gewährleistung über die Lizenzvereinbarung des KNX Mitglieds gegeben, die nachstehenden Paragraphen in diesem Abschnitt „Gewährleistung“ finden damit keine Anwendung.


Der Lizenznehmer hat gegenüber KNX Association sämtliche möglichen Mängel unverzüglich schriftlich anzuzeigen, d. h. sämtliche sofort erkennbaren Mängel sind innerhalb von 10 (zehn) Tagen nach Übergabe anzuzeigen. Wenn innerhalb des vorstehend genannten Zeitraumes bei KNX Association keine schriftlichen Mängelanzeigen eingehen, können aus diesen Mängeln keine Ansprüche mehr gegenüber KNX Association abgeleitet werden.


Innerhalb dieser Frist von 6 (sechs) Monaten gewährleistet KNX Association den ordnungsgemäßen Austausch der Software im Falle von Mängeln, die unter die Gewährleistung fallen, und dass die jeweilige Version der Software wie in der beiliegenden Softwaredokumentation funktioniert und auf Computern eingesetzt werden kann, die die von KNX Association vorgegebenen Systemvoraussetzungen erfüllen. Die Gewährleistungsverpflichtung von KNX Association gilt mit einer Ersatzlieferung der Software als erfüllt, die den alleinigen und ausschließlichen Rechtsbehelf des Lizenznehmers darstellt.


Für den Fall, dass die Ersatzlieferung den Lizenznehmer nicht innerhalb von 30 (dreißig) Tagen erreicht oder die Lieferung nicht innerhalb dieses Zeitraumes seitens KNX Association sichergestellt werden kann, hat der Lizenznehmer das Recht, den Rücktritt von diesem Softwarelizenzvertrag oder eine Minderung der entrichteten Lizenzgebühr zu verlangen. KNX Association übernimmt keinerlei Gewährleistung dafür, dass die Software oder ihre Datenstrukturen frei von Bugs (Programmfehlern) sind. Die hier übernommene Gewährleistung erstreckt sich ebenfalls nicht auf Fehlfunktionen, die auf unsachgemäße Bedienung oder sonstige Ursachen zurückzuführen sind, die nicht im Einflussbereich von KNX Association liegen und für die keine schriftliche Zustimmung von KNX Association vorliegt. Die Geltendmachung irgendwelcher sonstigen Gewährleistungsansprüche ist ausgeschlossen. Nach dem rechtsverbindlichen Abschluss dieses Lizenzvertrages ist eine Rückzahlung und/oder Rückerstattung der Lizenzgebühr aus jedweden Gründen ausgeschlossen.


Haftungsbegrenzung für direkte und Folgeschäden: 


KNX Association
SHALL NOT IN ANY CASE BE LIABLE FOR DIRECT ANDINDIRECT DAMAGES ARISING FROM BREACH OF WARRANTY, BREACH OF CONTRACT, NEGLIGENCE, OR ANY OTHER COURSE OF ACTION, EXCEPT AS PROVIDED FOR IN THIS SOFTWARE LICENSE AGREEMENT. IN ANY EVENT KNX Association’s LIABILITY SHALL NEVER EXCEED THE LICENSE FEES PAID BY LICENSEE.


For third party ETS Apps, the limitation of liability is stated in the License Agreement of the KNX member.


Price conditions and terms of payment:


All prices are subject to the respective applicable V.A.T. Payments shall be made by Licensee within thirty (30) days after the date of the invoice, without discount, net cash. Any invoice not paid on the due date will legally be increased with the central bank discount rate increased by 2%, calculated on a daily basis as of the due date until complete reception of all amounts due. The pursuit of any further specific claims remains reserved.


Governing Law and dispute:


This Software License Agreement shall be governed by and shall be construed in accordance with the Belgian Law without regard to any conflict of law’s provisions. The courts of Brussels (Belgium) have the exclusive jurisdiction for the resolution of all disputes or controversies between KNX Association and Licensee.


Duration and Termination:


This Software License Agreement shall remain in force until terminated as provided below.


This Software License Agreement and the license granted herein may be terminated by KNX Association upon 15 (fifteen) days prior written notice to Licensee in case of breach by the Licensee of any provision of this Software License Agreement.


The Licensee has the right to terminate at any time and for any reason the Software License Agreement.


Licensee
shall not have any right to any indemnity or payment of compensation or damages in the event of termination of this Software License Agreement.


The termination shall not release the Licensee from its obligation to pay any license fees accruing up to the effective termination date.


Upon termination of this Software License Agreement for any reason the Licensee will refrain from any use of the SOFTWARE PACKAGE and the Software and the Software documentation as well as the granted license key shall be immediately and without prior request returned by registered letter in full to KNX Association. Any copies of the granted license key and/or the SOFTWARE PACKAGE mentioned above shall be destroyed. This provision does not apply to Falcon Runtime Licenses. In any case the provision regarding the confidentiality shall survive the termination of this Software License Agreement.


Miscellaneous:


The invalidity of any provision of this Software License Agreement shall not affect any other part of this Software License Agreement. This Software License Agreement constitutes the complete and exclusive statement concerning this Software License Agreement between the parties. This Software License Agreement may not be altered, amended or modified except by written confirmation.


The Licensee agrees that in case of third party ETS Apps, KNX Association has the right to pass on his personal details to the relevant KNX member for further contact between him and the Licensee.


Exceptions:


All rights not explicitly expressed by this Software License Agreement are reserved.